Artists in Residence
Das angedachte Programm kann ohne Alters- und Nationalitätsbeschränkungen auf Einladung der COART HOUSE Assoziation besucht werden.
Nach der kuratorischen Prüfung der COART HOUSE Assoziation erfolgt die Einladung des Künstlers bzw. der Künstlerin.
So soll die COART HOUSE Assoziation als unabhängige, gemeinnützige sowie solidarische Vereinigung von Kunstschaffenden wirken und ist erfreut über die Bewerbung von Künstler*innen, die neue Ideen einbringen und Aufgaben übernehmen wollen, die zur gesellschaftlichen Relevanz des Kunstgeschehens und des Kulturlebens beitragen.
Die Dauer des Aufenthaltes variiert je nach Projektbedarf zwischen 1 und 12 Monaten.
Es gibt drei Arten von Aufenthalten:
Aufenthalt auf Einladung
Ein Aufenthalt, bei der ein etablierter/aufstrebender Künstler oder ein Künstlerkollektiv eingeladen wird, ein Projekt – im Einklang mit dem Thema des Jahresprogramms – in einem zugewiesenen Raum für 3 bis 12 Monate zu entwickeln. Die Einladung erfolgt aufgrund einer Bewerbung.
Diese Art von Aufenthalt entspricht dem Bedürfnis, den Forschungsprozess und die Arbeit des Künstlers zu verbessern und eine Dimension des Austauschs und Dialogs mit den jüngeren Generationen zu fördern, die in benachbarten Räumlichkeiten untergebracht sind.
Die Einladung bedarf einer einvernehmlichen Entscheidung des Künst-lerischen Beirats (Kuratorium) der COART HOUSE Assoziation.
Unterstützungsaufenthalt
Kurze Aufenthalte zur produktiven Unterstützung von Künstlern und Kunstkollektiven, die einen Raum bzw. Räumlichkeiten benötigen.
In Absprache mit Institutionen und Galerien, die mit dem Haus vernetzt sind, werden die Künstler eingeladen, um ein Werk oder eine Ausstellung zu vervollständigen und zu finalisieren, die an einem anderen Ort gezeigt wird. Diese Art des Aufenthaltes hat in der Regel eine kurze Dauer (von 1 bis 4 Wochen) und richtet sich auch an nationale sowie internationale Akteure, die sich zu Forschungszwecken oder definierten Aufträgen im Tessin aufhalten.
Gebuchter Aufenthalt
Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen, auf konkrete Anfragen von privaten oder öffentlichen Auftraggebern (z.B. Rathäuser, andere Kultureinrichtungen, Stiftungen, Unternehmen) zu arbeiten.
Diese Art des Aufenthalts hat eine variable Dauer, die von Zeit zu Zeit festgelegt wird. Die Ausschreibung erfolgt auf Einladung, die zwischen dem Vorstand des Hauses und der auftraggebenden Stelle bzw. dem Unternehmen vereinbart wird.